Rechtsprechung
   SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,65526
SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18 (https://dejure.org/2018,65526)
SG Freiburg, Entscheidung vom 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18 (https://dejure.org/2018,65526)
SG Freiburg, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - S 7 SO 1522/18 (https://dejure.org/2018,65526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,65526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Eine Wohnungserstausstattung könne nur gewährt werden, wenn der Verlust der bisherigen Gegenstände auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei, die von außen auf den Betroffenen bzw. auf seine Wohnung einwirkten und zu einem plötzlichen Untergang oder einer plötzlichen Unbrauchbarkeit der Einrichtung führten (BSG, Urteil vom 6.8.2014, Az. B 4 AS 57/13 R).

    Insofern kommt es durchaus in Betracht, auch einzelne fehlende Gegenstände als Erstausstattung der Wohnung zu qualifizieren (so auch BSG, Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - juris; BSG, Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 57/13 R - juris ).

    Dieser Konstellation am nächsten kommt das Urteil des BSG vom 6.8.2014 (B 4 AS 57/13 R - juris ).

    Sie ließe sich auch nicht mit der bisherigen - im Urteil vom 6.8.2014 (B 4 AS 57/13 R) auch nicht ausdrücklich aufgegebenen - Rechtsprechung des BSG zu § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II (bzw. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II a. F.) vereinbaren.

    Erkennbare Intention des BSG im Urteil vom 6.8.2014 (B 4 AS 57/13 R - juris ) ist es, den Verlust bzw. die Unbrauchbarkeit von Einrichtungsgegenständen aus der Wohnungserstausstattung auszuschließen, wenn diese über einen gewissen Zeitraum hinweg durch kontinuierlichen Verschleiß (oder gar kontinuierliche Zerstörung) eingetreten ist.

    Diese Umstände müssen nach dem Urteil des BSG vom 6.8.2014 (a. a. O.) auch "außergewöhnlich" sein, d. h. es darf kein regelmäßig auftretender, viele Leistungsbezieher gleichermaßen betreffender Vorgang sein.

    Andernfalls käme es zu nicht auflösbaren Wertungswidersprüchen insbesondere im Vergleich zu den sonstigen, vom BSG auch im Urteil vom 6.8.2014 (a. a. O.) nicht aufgegebenen - Fallgruppen des § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII bzw. § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II / § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II a. F.

    Auch die im BSG-Urteil vom 6.8.2014 (a.a. O.) ausdrücklich genannten Fallgruppen des Verlustes der bisherigen Einrichtung durch Wohnungsbrand und durch Inhaftierung sind gekennzeichnet durch äußerlich sichtbare und objektivierbare Zwangslagen.

    Nach Auffassung des Gerichts ist daher das Urteil des BSG vom 6.8.2014 (a. a. O.) so zu verstehen, dass auch ohne äußere Änderung der Wohnsituation eine Wohnungserstausstattung zu gewähren ist, wenn die bisherige Einrichtung aufgrund eines zeitlich eingrenzbaren, plötzlichen, außergewöhnlichen Ereignisses ganz oder teilweise untergeht, welches der Kontrolle des Betroffenen entzogen ist.

    Diese Beurteilung steht auch nicht im Widerspruch zum Ergebnis der Entscheidung des BSG vom 6.8.2014 (a. a. O.).

    Die Berufung war trotz des geringen Streitwerts (Beschwer der Klägerin: 407, 09 ?; Beschwer der Beklagten: 771, 00 ?) - § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG - zuzulassen, da diese Entscheidung - zumindest möglicherweise, je nachdem, wie das vom BSG entwickelte Kriterium "von außen" aus dem Urteil vom 6.8.2014 (a. a. O.) genau zu verstehen ist - von diesem abweicht, § 144.

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungs- und Bekleidungserstausstattung -

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Vom BSG als Fallgruppen der Erstausstattung (ggf. auch für einzelne Gegenstände) ausdrücklich anerkannt wurden bisher der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit vorhandener Möbel und Geräte wegen Trennung vom Partner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - juris; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R - juris ); der Untergang von bisher gebrauchsfähigen Möbeln während eines vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzugs (Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - juris ); das Fehlen von eigenen Möbeln nach Umzug aus einer möblierten in eine nichtmöblierte Wohnung (BSG, Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - juris ); die Wiederbegründung eines eigenen Haushalts nach langjähriger Haft (BSG, Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - juris ); sowie die Rückkehr von einem langjährigen Auslandsaufenthalt ohne Möglichkeit, den dort vorhanden gewesenen Hausrat mitzubringen (BSG, Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - juris ).

    Die Höhe der Pauschalen muss auf der Grundlage von Bezugsquellen, Preislisten etc. nachvollziehbar sein (BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 53/10 R - juris ).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Insofern kommt es durchaus in Betracht, auch einzelne fehlende Gegenstände als Erstausstattung der Wohnung zu qualifizieren (so auch BSG, Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - juris; BSG, Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 57/13 R - juris ).

    Vom BSG als Fallgruppen der Erstausstattung (ggf. auch für einzelne Gegenstände) ausdrücklich anerkannt wurden bisher der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit vorhandener Möbel und Geräte wegen Trennung vom Partner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - juris; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R - juris ); der Untergang von bisher gebrauchsfähigen Möbeln während eines vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzugs (Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - juris ); das Fehlen von eigenen Möbeln nach Umzug aus einer möblierten in eine nichtmöblierte Wohnung (BSG, Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - juris ); die Wiederbegründung eines eigenen Haushalts nach langjähriger Haft (BSG, Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - juris ); sowie die Rückkehr von einem langjährigen Auslandsaufenthalt ohne Möglichkeit, den dort vorhanden gewesenen Hausrat mitzubringen (BSG, Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - juris ).

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    So lange der Bedarf bei Antragstellung tatsächlich bestand, ist es unschädlich, wenn ein Leistungsbezieher sich zuvor selbst für einen erheblichen Zeitraum mit einer nicht bzw. nicht vollständig möblierten Wohnung begnügt hatte (BSG, Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 45/08 R - juris ).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät -

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Denn zur Erstausstattung einer Wohnung gehören nur solche Gegenstände, die der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse wie Essen, Schlafen und Aufenthalt dienen, nicht aber bestimmten Freizeitbeschäftigungen oder Unterhaltungs- und Informationsbedürfnissen, wie z. B. ein Fernsehgerät (BSG, Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 75/10 R - juris ).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Wie sich aus dem Darlehensvertrag vom 5.6.2017 (Bl. 445 der Verwaltungsakte der Beklagten) ergibt, wurde dies nur zur Überbrückung bis zum Abschluss des Verfahrens gegenüber der Beklagten gewährt, was es im Rahmen der existenzsichernden Leistungen unbeachtlich macht (BSG, Urteil vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - juris ).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Vom BSG als Fallgruppen der Erstausstattung (ggf. auch für einzelne Gegenstände) ausdrücklich anerkannt wurden bisher der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit vorhandener Möbel und Geräte wegen Trennung vom Partner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - juris; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R - juris ); der Untergang von bisher gebrauchsfähigen Möbeln während eines vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzugs (Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - juris ); das Fehlen von eigenen Möbeln nach Umzug aus einer möblierten in eine nichtmöblierte Wohnung (BSG, Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - juris ); die Wiederbegründung eines eigenen Haushalts nach langjähriger Haft (BSG, Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - juris ); sowie die Rückkehr von einem langjährigen Auslandsaufenthalt ohne Möglichkeit, den dort vorhanden gewesenen Hausrat mitzubringen (BSG, Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - juris ).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Vom BSG als Fallgruppen der Erstausstattung (ggf. auch für einzelne Gegenstände) ausdrücklich anerkannt wurden bisher der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit vorhandener Möbel und Geräte wegen Trennung vom Partner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - juris; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R - juris ); der Untergang von bisher gebrauchsfähigen Möbeln während eines vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzugs (Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - juris ); das Fehlen von eigenen Möbeln nach Umzug aus einer möblierten in eine nichtmöblierte Wohnung (BSG, Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - juris ); die Wiederbegründung eines eigenen Haushalts nach langjähriger Haft (BSG, Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - juris ); sowie die Rückkehr von einem langjährigen Auslandsaufenthalt ohne Möglichkeit, den dort vorhanden gewesenen Hausrat mitzubringen (BSG, Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - juris ).
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Vom BSG als Fallgruppen der Erstausstattung (ggf. auch für einzelne Gegenstände) ausdrücklich anerkannt wurden bisher der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit vorhandener Möbel und Geräte wegen Trennung vom Partner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - juris; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R - juris ); der Untergang von bisher gebrauchsfähigen Möbeln während eines vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzugs (Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - juris ); das Fehlen von eigenen Möbeln nach Umzug aus einer möblierten in eine nichtmöblierte Wohnung (BSG, Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - juris ); die Wiederbegründung eines eigenen Haushalts nach langjähriger Haft (BSG, Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - juris ); sowie die Rückkehr von einem langjährigen Auslandsaufenthalt ohne Möglichkeit, den dort vorhanden gewesenen Hausrat mitzubringen (BSG, Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - juris ).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus SG Freiburg, 23.07.2018 - S 7 SO 1522/18
    Vom BSG als Fallgruppen der Erstausstattung (ggf. auch für einzelne Gegenstände) ausdrücklich anerkannt wurden bisher der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit vorhandener Möbel und Geräte wegen Trennung vom Partner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - juris; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 156/11 R - juris ); der Untergang von bisher gebrauchsfähigen Möbeln während eines vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzugs (Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - juris ); das Fehlen von eigenen Möbeln nach Umzug aus einer möblierten in eine nichtmöblierte Wohnung (BSG, Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R - juris ); die Wiederbegründung eines eigenen Haushalts nach langjähriger Haft (BSG, Urteil vom 13.4.2011 - B 14 AS 53/10 R - juris ); sowie die Rückkehr von einem langjährigen Auslandsaufenthalt ohne Möglichkeit, den dort vorhanden gewesenen Hausrat mitzubringen (BSG, Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht